The­men

Die Ener­gie­wen­de und der Aus­bau der Wind­kraft wer­fen vie­le Fra­gen auf. Wir behal­ten den Über­blick für Sie, befas­sen uns mit aktu­el­len For­schungs­er­geb­nis­sen und för­dern den Wis­sens­trans­fer und Dia­log, indem wir rele­van­te The­men für unter­schied­li­che gesell­schaft­li­che Ziel­grup­pen auf­be­rei­ten.

Das soge­nann­te Wind-an-Land-Gesetz erhöht den Druck auf die kom­mu­na­len und regio­na­len Pla­nungs­stel­len erheb­lich. Wird das Flä­chen­ziel von etwa zwei Pro­zent für jedes Bun­des­land bis spä­tes­tens Ende 2032 nicht erreicht, ent­fällt das räum­li­che Steue­rungs­po­ten­zi­al, sodass Wind­kraft­an­la­gen grund­sätz­lich im Außen­raum, d.h. über­all außer­halb von zusam­men­hän­gen­den Sied­lungs­be­rei­chen, pri­vi­le­giert zuläs­sig wer­den. In der Kon­se­quenz wür­den auch der­zeit gel­ten­de Lan­des­re­ge­lun­gen, z.B. über den Min­dest­ab­stand zwi­schen Wohn­ge­bäu­den und Wind­kraft­an­la­gen, aus­ge­he­belt. Geeig­ne­te Wind­vor­rang­flä­chen soll­ten des­halb aktiv gesucht und rechts­si­cher aus­ge­wie­sen wer­den. Kom­mu­nen kön­nen dabei auch in Vor­leis­tung gehen und selbst­stän­dig Flä­chen aus­wei­sen, sofern dem kei­ne Rege­lung von höhe­rer Ebe­ne (Regi­on, Land) ent­ge­gen­steht.

Die Aus­wei­sung von Wind­ener­gie­ge­bie­ten ist jedoch eng mit gesell­schafts­po­li­ti­schen Fra­ge­stel­lun­gen ver­bun­den. Beim The­ma Wind­kraft kumu­lie­ren Stadt-Land-Kon­flik­te in Bezug auf Fra­gen der räum­li­chen und sozia­len Gerech­tig­keit. Wich­tig dabei ist die ehr­li­che Aner­ken­nung der Betrof­fe­nen. Denn gera­de für den länd­li­chen Raum bringt der Aus­bau der Wind­kraft Vor­tei­le. Erneu­er­ba­rer Ener­gien sichern eine unab­hän­gi­ge Strom­ver­sor­gung, ermög­li­chen kli­ma­neu­tra­le Wär­me­net­ze, bil­den eine gute Grund­la­ge für eine umfas­sen­de Daseins­vor­sor­ge und sind eine zen­tra­le Vor­aus­set­zung für moder­ne Gewer­be­ge­bie­te als wich­ti­ger Stand­ort­fak­tor. Die Vor­tei­le von Wind­kraft sind umso über­zeu­gen­der, wenn die Men­schen bereits Erfah­run­gen mit Anla­gen in ihrem Wohn­um­feld sam­meln kön­nen.  Ein trans­pa­ren­ter und koope­ra­ti­ver Pro­zess der Flä­chen­aus­wei­sung kann das Fun­da­ment dafür bil­den, die Ener­gie­wen­de vor Ort gemein­schaft­lich zu gestal­ten. Ziel muss es sein, den Wind­kraft­aus­bau auf eine brei­te gesell­schaft­li­che Trä­ger­schaft zu stel­len.

Daseins­vor­sor­ge und sind eine zen­tra­le Vor­aus­set­zung für moder­ne Gewer­be­ge­bie­te als wich­ti­ger Stand­ort­fak­tor. Die Vor­tei­le von Wind­kraft sind umso über­zeu­gen­der, wenn die Men­schen bereits Erfah­run­gen mit Anla­gen in ihrem Wohn­um­feld sam­meln kön­nen.  Ein trans­pa­ren­ter und koope­ra­ti­ver Pro­zess der Flä­chen­aus­wei­sung kann das Fun­da­ment dafür bil­den, die Ener­gie­wen­de vor Ort gemein­schaft­lich zu gestal­ten. Ziel muss es sein, den Wind­kraft­aus­bau auf eine brei­te gesell­schaft­li­che Trä­ger­schaft zu stel­len.

Die Umstel­lung auf eine dezen­tra­le Ener­gie­er­zeu­gung bie­tet enor­me Chan­cen für eine gute Daseins­vor­sor­ge, wirt­schaft­li­che Sicher­heit und eine lang­fris­tig gesi­cher­te Ener­gie­ver­sor­gung in den Stand­ort­ge­mein­den. Dazu braucht es pas­sen­de Model­le für die finan­zi­el­le Teil­ha­be und für die Wert­schöp­fung vor Ort.

Die gesetz­li­chen Mög­lich­kei­ten der finan­zi­el­len Betei­li­gung von Wind­kraft-Gemein­den unter­schei­den sich je nach Bun­des­land.

Es gibt bereits zahl­rei­che For­men direk­ter und indi­rek­ter Gewinn­be­tei­li­gung von Anwoh­ner und Stand­ort-Gemein­den am Aus­bau der erneu­er­ba­ren Ener­gien. Bei­spiels­wei­se ermög­licht das Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz den Kom­mu­nen im 2,5 km-Radi­us um eine WKA eine Gewinn­be­tei­li­gung (max. 0,2 Cent/kWh nach §6 EEG). Dar­über hin­aus gibt es eige­ne Lan­des­re­ge­lun­gen zur finan­zi­el­len Betei­li­gung der von WKAs betrof­fe­nen Bürger:innen und Kom­mu­nen in Bran­den­burg und Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Wei­te­re befin­den sich in Pla­nung in Nie­der­sach­sen, Sach­sen-Anhalt und Thü­rin­gen (Stand Janu­ar 2024).

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Bestehen­de Model­le für die finan­zi­el­le Betei­li­gung von Bürger:innen grei­fen meist viel zu kurz.

Pro­fi­tie­ren kön­nen Bür­ger auch ohne gesetz­li­che Vor­ga­ben, zum Bei­spiel von beson­ders ver­güns­tig­ten Strom­ta­ri­fen für Anwoh­nen­de sowie von Inves­ti­tio­nen in das Gemein­de­le­ben, u.a. in Form von Stif­tun­gen aus dem Gewinn von Wind­kraft­un­ter­neh­men oder Pacht­ein­nah­men der Flächeninhaber:innen. Neu­es­te For­schun­gen zei­gen jedoch, dass die Model­le finan­zi­el­ler Betei­li­gung sehr unter­schied­lich wahr­ge­nom­men wer­den. Wie hoch die loka­len Antei­le aus­fal­len und wel­che Lösun­gen als gerecht emp­fun­den wer­den, muss für den Ein­zel­fall erar­bei­tet wer­den. Bei­spiels­wei­se erwei­sen sich gän­gi­ge finan­zi­el­le Teil­ha­be­mo­del­le in den neu­en Bun­des­län­dern häu­fig als unge­eig­net auf­grund feh­len­der Flä­chen in Kom­mu­nal­be­sitz sowie schwä­che­rer Kapi­tal­struk­tu­ren im Ver­gleich mit den alten Bun­des­län­dern. Auch demo­gra­fi­sche Fak­to­ren sind ent­schei­dend für den Zugang zu finan­zi­el­ler Betei­li­gung: Je älter die Men­schen, des­to weni­ger lang­fris­tig kön­nen die Inves­ti­ti­ons­zeit­räu­me aus­fal­len.

Selbst von der Ener­gie­er­zeu­gung vor Ort pro­fi­tie­ren: die ech­te Trans­for­ma­ti­on des Ener­gie­sys­tems

Auch Bür­ger ohne eige­ne Immo­bi­li­en oder Flä­chen sol­len den Aus­bau der Erneu­er­ba­ren Ener­gien aktiv mit­ge­stal­ten kön­nen, wenn sie in der Nähe von Wind­rä­dern, Solar­an­la­gen, Bio­gas­an­la­gen oder klei­nen Heiz­kraft­wer­ken leben. Ein inno­va­ti­ver Ansatz hier­für liegt bei­spiels­wei­se in soge­nann­ten Ener­gie-Gemein­schaf­ten (engl. Ener­gy Sha­ring). Ziel ist, dass Gemein­schaf­ten, die Ener­gie rege­ne­ra­tiv erzeu­gen, die­se in einem bestimm­ten Radi­us selbst ver­brau­chen und ver­kau­fen kön­nen. Der loka­le Direkt­ver­kauf wird der­zeit in Deutsch­land jedoch durch büro­kra­ti­sche Hür­den behin­dert, da die Ein­spei­sung ins Netz mit anschlie­ßen­dem Ver­kauf durch die Ener­gie­ver­sor­ger Vor­rang hat. Im EU-Recht hin­ge­gen ist das sog. Ener­gy Sha­ring bereits seit 2018 ver­an­kert ist (Art. 21/2 Erneu­er­ba­ren-Ener­gien-Richt­li­nie/­RED II), sodass die Umset­zung im natio­na­len Rechts­rah­men abseh­bar ist.

Der Ansatz der Ener­gie-Gemein­schaf­ten macht deut­lich, dass es bei der Ener­gie­wen­de nicht nur um inno­va­ti­ve tech­ni­sche Lösun­gen zum Kli­ma­schutz geht, son­dern auch dar­um, Poten­zia­le für neue Markt­me­cha­nis­men zu erken­nen und im Sin­ne des Gemein­wohls zu nut­zen. Durch die Ein­bin­dung unter­schied­lichs­ter Akteu­re unmit­tel­bar dort, wo die Ener­gie erzeugt wird, kann die Ener­gie­wen­de auf ein brei­tes Fun­da­ment gesell­schaft­li­cher Akzep­tanz und Mit­be­stim­mung gestellt wer­den. Hier braucht es ein neu­es Selbst­be­wusst­sein und Kapa­zi­tä­ten, um den Men­schen vor Ort die Mög­lich­keit zu geben, sich aktiv an der Ener­gie­wen­de zu betei­li­gen, sie zu gestal­ten und vom Aus­bau Erneu­er­ba­rer direkt zu pro­fi­tie­ren.

Durch unser Work­shop-Ange­bot unter­stüt­zen wir Sie ger­ne auf dem Weg, eine gerech­te und umfas­sen­de Gewinn­be­tei­li­gung für die vom Wind­kraft­aus­bau betrof­fe­nen Gebie­te zu errei­chen.

Der Ansatz der Ener­gie-Gemein­schaf­ten macht deut­lich, dass es bei der Ener­gie­wen­de nicht nur um inno­va­ti­ve tech­ni­sche Lösun­gen zum Kli­ma­schutz geht, son­dern auch dar­um, Poten­zia­le für neue Markt­me­cha­nis­men zu erken­nen und im Sin­ne des Gemein­wohls zu nut­zen. Durch die Ein­bin­dung unter­schied­lichs­ter Akteu­re unmit­tel­bar dort, wo die Ener­gie erzeugt wird, kann die Ener­gie­wen­de auf ein brei­tes Fun­da­ment gesell­schaft­li­cher Akzep­tanz und Mit­be­stim­mung gestellt wer­den. Hier braucht es ein neu­es Selbst­be­wusst­sein und Kapa­zi­tä­ten, um den Men­schen vor Ort die Mög­lich­keit zu geben, sich aktiv an der Ener­gie­wen­de zu betei­li­gen, sie zu gestal­ten und vom Aus­bau Erneu­er­ba­rer direkt zu pro­fi­tie­ren.

Durch unser Work­shop-Ange­bot unter­stüt­zen wir Sie ger­ne auf dem Weg, eine gerech­te und umfas­sen­de Gewinn­be­tei­li­gung für die vom Wind­kraft­aus­bau betrof­fe­nen Gebie­te zu errei­chen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen

Mus­ter­ver­trag für kom­mu­na­le Teil­ha­be nach EEG 2023 der FA Wind

IRS Poli­cy Paper: Gute Bedin­gun­gen für loka­le Wert­schöp­fung aus Wind­kraft­an­la­gen

Akzep­tanz von Wind­kraft­pro­jek­ten durch die Men­schen vor Ort  ist ein zen­tra­ler Schlüs­sel für eine erfolg­rei­che Ener­gie­wen­de. Wenn auch der Pro­zess der Flä­chen­aus­wei­sung, der Geneh­mi­gung und der Errich­tung von Wind­kraft­an­la­gen sehr tech­nisch erscheint, sind Trans­pa­renz, gute Kom­mu­ni­ka­ti­on und Aus­tausch auf Augen­hö­he mit allen Betrof­fe­nen unab­ding­bar für die Umset­zung von Wind­kraft­pro­jek­ten.

Verfahrens‑, Aner­ken­nungs- und Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit sicher­stel­len.

Gerech­tig­keit lässt sich nicht durch eine all­ge­mein­gül­ti­ge For­mel ermit­teln. Wich­tig ist viel­mehr, dass die Aus­wei­sungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren trans­pa­rent und unter Ein­bin­dung der Betrof­fe­nen statt­fin­den. Natür­lich geht es dabei auch um eine fai­re mate­ri­el­le Ver­tei­lung: Wer trägt die größ­te Last, wer pro­fi­tiert am meis­ten? Für uns steht dabei das Gemein­wohl und die Aner­ken­nung der Betrof­fe­nen im Vor­der­grund.

Das Pro­jekt KOOP WIND unter­stützt kom­mu­na­le und regio­na­le Man­dats­trä­ger ganz prak­tisch bei der Ent­wick­lung und Durch­füh­rung von ziel­grup­pen­spe­zi­fi­schen Work­shops. Unser Ziel ist es, dass die Bürger:innen vor Ort gemein­sam Stra­te­gien dafür ent­wi­ckeln, wie die Ener­gie­wen­de in ihrem Wohn­um­feld gestal­tet wer­den soll und durch wel­che finan­zi­el­len Betei­li­gungs­mo­del­le sie vom Wind­kraft­aus­bau pro­fi­tie­ren wol­len.